Erneuerbare Energien spielen bei der Energieversorgung in Zukunft eine herausragende Rolle. Durch den Verzicht auf Energie aus Kernkraftwerken im Zuge der Energiewende werden die Erzeugung von Biogas, biologischen Ölen und Kraftstoffen sowie biogenen Festbrennstoffen noch mehr als bisher schon an Bedeutung gewinnen.

Sowohl an Betreiber als auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen der Erneuerbaren Energien werden angesichts der rechtlichen, sicherheits­technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beim Anbau von Energie­pflanzen und der anschließenden technologischen Verarbeitungsprozesse immer höhere Anforderungen gestellt.

Fortbildung wird in Niedersachsen angeboten

Nach Einschätzung von Branchenexperten wird in den nächsten Jahren auch der Qualifizierungsbedarf für Anlagenbetreiber sowie Beschäftigte in derartigen Unternehmen noch deutlich steigen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zur Deckung der Fortbildungs­nachfrage eine gestufte Prüfungsregelung erlassen, die einerseits die Befähigung zur qualifizierten Ausführung von Tätigkeiten im Zuge des Anbaus von Energiepflanzen und der Verarbeitungsprozesse im Auge hat, darüber hinaus aber auch den Anlagenbetreibern und sonstigen Führungskräften in diesem Bereich Fortbildungsmöglichkeiten mit Chancen zum beruflichen Aufstieg gewährt.

Fortbildung - Voraussetzungen und Prüfung

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die beim Anbau nachwachsender Rohstoffe bzw. bei der Verarbeitung dieser biogenen Stoffe (zum Beispiel Biogas, Bioöle, Festbrennstoffe) beschäftigt sind.

Die Prüfung beinhaltet folgende drei Prüfungsteile:

  • Auswahl, Anbau und Aufbereitung von Biomasse zur energetischen Nutzung
  • Energetische Nutzung von Biomasse
  • Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde

Im Rahmen der Prüfung werden zwei schriftliche Klausuren, eine praktische Arbeitsaufgabe sowie zusätzlich ein Fachgespräch durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben sind fallbezogen und orientieren sich an der betrieblichen Praxis in Unternehmen der Erneuerbaren Energien (zum Beispiel Produktionsverfahren beim Anbau von Energiepflanzen, Verfahrensabläufe bei der Verarbeitung, rechtliche Fragen usw.).

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen Landwirtin/Landwirt oder Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis in Unternehmen der Erneuerbaren Energien - Biomasse nachweist.

Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Rechtliche Regelungen

Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF-Datei)

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