Zielgruppe des Fortbildungsganges "Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger" / "Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin" sind Personen, die sich für berufliche Aktivitäten auf einem gehobenen fachlichen Niveau im Natur- und Umweltschutz sowie in der Landschaftspflege und den angrenzenden Bereichen weiter qualifizieren wollen.

Die Fortbildungsprüfung ist eine Aufstiegsfortbildung nach § 56 Berufsbildungsgesetz.

Aufgaben

  • Erkennen und Erfassen von schützenswerten Landschaftsteilen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften; Erkennen von Belastungen und Schäden sowie Möglichkeiten ihrer Vermeidung und Sanierung,
  • Informieren und Beraten über Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Planen und Durchführen von Maßnahmen der Besucherbetreuung,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeiten; Organisieren des Arbeitsablaufs, Disponieren der dafür notwendigen Betriebsmittel, Maschinen und Geräte,
  • Durchführen von Maßnahmen zur Pflege sowie zur Entwicklung und Sicherung von Landschaften, Landschaftsteilen und Lebensräumen, unter besonderer Berücksichtigung naturverträglicher Verfahren,
  • Übertragen von Aufgaben an Mitarbeiter und Überwachen der fachgerechten Ausführung,
  • Durchführen der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie der Verkehrssicherung,
  • Abwicklung von Maßnahmen nach rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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