Klauenpfleger und Klauenpflegerinnen sind für die Pflege und Gesunderhaltung der Klauen landwirtschaftlicher Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Schafe zuständig und sind für Klauenpflegebetriebe oder in landwirtschaftlichen Betrieben der Tierhaltung tätig.

Aufgaben

  • Feststellen des Bedarfs an klauenpflegerischen Maßnahmen,
  • Bewerten und Beurteilen von Lahmheiten bei Klauentieren,
  • Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen,
  • Einrichten und Organisieren von Arbeitsplätzen,
  • Vorbereiten, Durchführen und Bewerten von Maßnahmen der funktionellen Klauenpflege,
  • Umsetzen der Vorgaben zur Dokumentation,
  • Information von Kunden über klauenpflegerische Maßnahmen,
  • Erstellen von Abrechnungen.

Arbeitsorte

Klauenpfleger und Klauenpflegerinnen arbeiten vorwiegend in den Ställen von landwirtschaftlichen Betrieben, teilweise aber auch im Freien auf der Weide. Um zu den meist wechselnden Arbeitsorten zu gelangen, müssen sie bisweilen längere Fahrten zurücklegen. Kaufmännische Tätigkeiten, wie beispielsweise der Abrechnung oder schriftlichen Dokumentation, erledigen sie im Büro.

Voraussetzungen und Zulassung

Seit 2011 haben professionelle Klauenpflegerinnen und Klauenpfleger die Möglichkeit, den bundesweit einheitlich geregelten und anerkannten Abschluss zu erzielen.

Die Bildungseinrichtungen der Landwirtschaftskammern sowie andere Bildungsträger bieten Vorbereitungskurse auf die Prüfung zur Geprüften Klauenpflegerin oder zum Geprüften Klauenpfleger an. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang jedoch nicht verpflichtend.

Voraussetzungen sind:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen Landwirt/in oder Tierwirt/in und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

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