Dorfhelfer und Dorfhelferinnen übernehmen Aufgaben in der Hauswirtschaft, der Pflege, der Erziehung der Kinder und der Landwirtschaft. Einsatzort sind Haushalte, bei denen der Hausmann oder die Hausfrau krankheitsbedingt für eine bestimmte Zeit ausfällt. Die tägliche Arbeit kann sehr unterschiedlich sein, und ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzfamilie.

Die Einsatzgebiete sind ambulante, soziale Dienste (zum Beispiel Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe), Sozialstationen und andere Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe, oder Dorfhelferinnenwerke und Privathaushalte.

Die anfallenden Aufgabenbereiche sind sehr vielfältig:

  • Pflege kranker oder älterer Familienangehöriger,
  • Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern,
  • Betreuung behinderter Familienmitglieder,
  • Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Waschen, Bügeln, Putzen und
  • Erledigung von Gartenarbeiten.

In einer landwirtschaftlichen Familie ist möglicherweise auch Mithilfe im Betrieb sowie Versorgung von Haus- und Nutztieren erforderlich.

Dorfhelfer und Dorfhelferinnen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Spaß am Leben in einer Dorfgemeinschaft haben. Gefragt sind praktisch veranlagte, zupackende Persönlichkeiten, die ihren Tagesablauf selbstständig organisieren, gerne mit Tieren arbeiten und technisches Verständnis besitzen. Sie sollten sich schnell auf unterschiedliche Situationen einstellen, gut mit verschiedenen Familienangehörigen umgehen können und auch vor Büro- und Verwaltungsarbeiten nicht zurückschrecken.

Ausbildung

Eine grundständige Ausbildung zum Dorfhelfer, zur Dorfhelferin existiert nicht. Sie ist eine Weiterbildung an Fachschulen, zum Beispiel für Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen.

Ausbildungsstätten

Weiterbildungslehrgänge zum Dorfhelfer und zur Dorfhelferin finden in Fachschulen oder bei privaten Bildungsträgern sowie an wechselnden Praxisstellen statt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen den Unterricht in Voll- oder Teilzeit. Neben dem theoretischen Unterricht absolvieren sie praktische Übungen in Haushalt, Werkstatt, Küche, Stall und Garten.

Praktika finden in stationären und ambulanten Einrichtungen

  • der Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege,
  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • in Sozial- und Dorfhelferstationen und
  • in Familienhaushalten oder landwirtschaftlichen Betrieben statt.

Zulassung

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit. Diese kann während der Fachschulausbildung nachgeholt werden.
  • Abgeschlossene Berufsschule oder gleichwertiger Bildungsabschluss und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.
  • Vor Weiterbildungsbeginn müssen ein ärztliches Attest und ein amtliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Meist wird auch der Pkw-Führerschein verlangt.      

Inhalte

Theoretische Ausbildungsinhalte umfassen diese Themen:

  • Ernährungslehre
  • hauswirtschaftliches Management
  • Pädagogik und Psychologie
  • Versorgungsleistungen
  • Betreuungsleistungen, Sozialwesen
  • Gesundheitslehre und häusliche Pflege
  • Berufs- und Rechtskunde
  • Unternehmensführung in der Landwirtschaft
  • Hausgartenbau
  • Sozialmanagement
  • Informationstechnik

In der praktischen Ausbildung werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse in Praktika vertieft und angewendet. Sie finden statt in Einrichtungen

  • der ambulanten oder stationären Pflege,
  • der Altenhilfe oder Hilfe für behinderte Menschen,
  • der Kindergartenpädagogik und der landwirtschaftlichen Tierhaltung.  

Dauer

Die Weiterbildung dauert ein bis zwei Jahre.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife besteht in der Regel die Möglichkeit, die Ausbildung bis zu einem halben Jahr zu verkürzen.

Prüfungen und Abschluss

Die Weiterbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil.

Die Abschlussbezeichnungen lauten

  • staatlich geprüfte und anerkannte Dorfhelferin, staatlich geprüfter und anerkannter Dorfhelfer,
  • staatlich geprüfte Dorfhelferin, staatlich geprüfter Dorfhelfer,
  • geprüfte Fachkraft für Haushaltsführung und Familienbetreuung in Haushalten landwirtschaftlicher Betriebe (Dorfhelferin / Dorfhelfer).

Portaltipps